Indebitas usuras, etiam si ante sortem solutae non fuerint ac propterea minuere eam non potuerint, licet post sortem redditam creditori fuerint datae, exclusa iuris varietate repeti posse pensa ratione firmatum est.
von yanic.x am 18.06.2016
Ungebührliche Zinszahlungen, auch wenn sie nicht vor dem Hauptbetrag geleistet wurden und diesen daher nicht vermindern konnten, können, selbst wenn sie dem Gläubiger nach Rückgabe des Hauptbetrags gezahlt wurden, unter Ausschluss rechtlicher Variationen nach sorgfältiger Überlegung zurückgefordert werden.
von marija.r am 14.09.2020
Es ist nach sorgfältiger Prüfung und unabhängig von unterschiedlichen rechtlichen Auslegungen eindeutig festgestellt worden, dass zu Unrecht berechnete Zinsen zurückgefordert werden können - selbst in Fällen, in denen sie nach Tilgung des Hauptbetrags gezahlt wurden und daher den Hauptbetrag nicht hätten reduzieren können.