Quod si etiam sortem deposuisti, exinde, ex quo id factum apparuerit, in usuras non convenieris.
von emma.n am 04.01.2017
Wenn Sie den Hauptbetrag bereits zurückgezahlt haben, können Sie ab dem Zeitpunkt, an dem diese Zahlung nachgewiesen werden kann, nicht mehr wegen Zinsen verklagt werden.
von fritz.y am 31.10.2022
Wenn du jedoch auch die Hauptsumme hinterlegt hast, sollst du von diesem Zeitpunkt an, von dem an die Urkunde offenkundig geworden ist, nicht wegen Zinsen in Anspruch genommen werden.