Si per te non stetit quominus intra tempora praefinita pecuniam minorum usurarum solveres, sed per tutores filiorum creditoris, qui eam accipere noluerunt, idque apud iudicem datum probaveris, eius temporis, quo per te non stetisse apparuerit, usurae maiores non exigentur.
von yara.8971 am 05.08.2016
Wenn es nicht Ihre Schuld war, dass Sie den niedrigeren Zinssatz nicht innerhalb der gesetzten Frist zahlen konnten, sondern die Schuld der Vormünder der Kinder des Gläubigers, die die Zahlung verweigerten, und wenn Sie dies dies vor dem beauftragten Richter beweisen können, werden Ihnen für den Zeitraum, in dem nachweislich keine Schuld bei Ihnen lag, keine höheren Zinsen berechnet.
von lilia872 am 20.08.2014
Wenn es nicht an Ihnen lag, dass Sie das Geld mit geringeren Zinsen nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist zahlen konnten, sondern an den Vormündern der Söhne des Gläubigers, die es zu akzeptieren unwillig waren, und wenn Sie dies vor dem zugewiesenen Richter beweisen werden, werden für den Zeitraum, in dem es nicht an Ihnen zu liegen schien, keine höheren Zinsen erhoben.