Usurae per tempora solutae non proficiunt ad dupli computationem.
von janosch.i am 12.06.2017
Zinszahlungen, die im Laufe der Zeit geleistet werden, werden nicht auf die Grenze des Doppelbetrags angerechnet.
von tim.j am 08.04.2018
Zinszahlungen, die über Zeiträume geleistet werden, tragen nicht zur Berechnung des Doppelbetrags bei.