Minorem pecuniam te accepisse et maioris cautionem interposuisse si apud eum qui super ea re cogniturus est constiterit, nihil ultra quam accepisti cum usuris in stipulatum deductis restituere te iubebit.
von stephan.827 am 23.11.2018
Wird vor dem zuständigen Beamten, der den Fall prüfen wird, nachgewiesen, dass Sie weniger Geld erhalten haben als in der Sicherheitsurkunde angegeben, wird er anordnen, dass Sie nur den tatsächlich erhaltenen Betrag zuzüglich des vereinbarten Zinses zurückzahlen.
von manuel932 am 08.05.2015
Wenn vor demjenigen, der diese Angelegenheit untersuchen wird, festgestellt wird, dass Sie einen geringeren Geldbetrag erhalten und eine Sicherheit in größerem Umfang gestellt haben, wird er anordnen, dass Sie nichts über den erhaltenen Betrag hinaus zuzüglich der in die Vereinbarung eingebrachten Zinsen zurückzahlen müssen.