Si ex cautione tua conveniri coeperis, nullam te pecuniam accepisse, sed ob turpem causam et quam fieri prohibitum est interpositam ei, qui super ea re cogniturus est, probandum est et eo impleto absolutio sequetur.
von anne8899 am 21.01.2018
Wenn Sie aufgrund Ihrer Bürgschaft verklagt werden, müssen Sie dem Richter, der den Fall prüfen wird, nachweisen, dass Sie kein Geld erhalten haben, sondern dass die Bürgschaft für einen unmoralischen und illegalen Zweck geleistet wurde. Sobald Sie dies beweisen, werden Sie freigesprochen.
von linn.h am 18.02.2024
Wenn Sie aufgrund Ihrer Verbindlichkeit verklagt werden sollten, muss demjenigen, der diese Angelegenheit prüfen wird, nachgewiesen werden, dass Sie keinerlei Geld erhalten haben, sondern dass dieses nur für eine unsittliche und verbotene Handlung verwendet wurde, und sobald dies erfüllt ist, wird eine Freisprechung erfolgen.