Neque enim ferendum est quasi casu fortuito interveniente mulierem fieri indotatam et sic a viro forsitan repelli et distrahi matrimonium.
von friederike.m am 17.08.2019
Es darf nicht geduldet werden, dass eine Frau gleichsam durch zufälligen Umstand mittellos wird und dadurch möglicherweise vom Ehemann verstoßen und die Ehe aufgelöst wird.
von carlotta.8983 am 06.11.2014
Es darf nicht hingenommen werden, dass eine Frau durch einen bloßen Zufall ihre Mitgift verlieren und möglicherweise von ihrem Ehemann verstoßen wird, was zum Scheitern der Ehe führen kann.