Pignora tamen patris, etsi in posteriorem obligationem accepta sunt, sine dubio tenentur:
von johann.825 am 20.01.2023
Die Pfänder des Vaters, obwohl sie in eine spätere Verpflichtung aufgenommen wurden, sind zweifellos gebunden.
von greta.c am 17.07.2014
Die vom Vater gestellten Sicherheiten bleiben zweifellos verbindlich, auch wenn sie auf eine nachfolgende Verpflichtung übertragen wurden.