Si sciens creditor a marito propter proprium debitum fundum mulieris, licet ea consentiente, pignori accepit, propter senatus consulti auxilium vendendo eum dominium mulieri auferre nequivit, nec tibi necesse est praestito pretio emptori vindicare, si matri heres extitisti.
von asya.h am 03.01.2020
Wenn ein wissender Gläubiger vom Ehemann aufgrund dessen eigener Schuld den Besitz der Frau als Pfand angenommen hat, obwohl mit ihrer Zustimmung, konnte er aufgrund der Hilfe des Senatsbeschlusses durch Verkauf den Besitz der Frau nicht entfernen, und es ist nicht erforderlich, dass du, nachdem du dem Käufer den Preis gezahlt hast, Anspruch erhebst, wenn du Erbe deiner Mutter geworden bist.
von nicklas.u am 04.11.2024
Wenn ein Gläubiger wissentlich das Eigentum einer Frau als Sicherheit für die Schuld ihres Ehemannes angenommen hat, selbst mit ihrer Zustimmung, konnte er durch Verkauf nicht rechtmäßig das Eigentumsrecht übertragen, aufgrund des Schutzes durch den Senatsbeschluss. Und wenn Sie von Ihrer Mutter geerbt haben, müssen Sie den Käufer nicht entschädigen, um die Eigentumsrechte zurückzuerlangen.