Quod si patientiam praestitisti, ut quasi suas res maritus obligaret, decipere voluisti mutuam pecuniam dantem et ideo tibi non succurretur senatus consulto, quo infirmitati, non calliditati mulierum consultum est.
von samira.955 am 01.08.2015
Wenn du jedoch Geduld gezeigt hast, sodass der Ehemann Dinge wie seine eigenen verpfänden konnte, wolltest du denjenigen, der das Geld verleiht, täuschen, und deshalb wird dir das Senatsgutachten nicht helfen, mit dem Vorsorge für die Schwäche, nicht aber für die Verschlagenheit der Frauen getroffen wurde.
von aylin.f am 02.12.2020
Wenn du deinem Ehemann erlaubt hast, Eigentum zu verpfänden, als wären es seine eigenen Sachen, wolltest du den Kreditgeber täuschen, und deshalb kannst du keinen Schutz gemäß dem Senatsbeschluss beanspruchen, der dazu diente, die Verletzlichkeit der Frauen zu schützen, nicht aber deren betrügerisches Verhalten.