Quod si consensisti obligationi sciente creditrice, auxilio senatus consulti uti potes.
von leoni.u am 23.03.2019
Wenn Sie die Verpflichtung mit Kenntnis des Gläubigers eingegangen sind, können Sie die Verfügung des Senats nutzen.
von nikita.z am 19.12.2014
Wenn du einer Verpflichtung zugestimmt hast, wobei die Gläubigerin Bescheid wusste, kannst du die Hilfe des Senatsbeschlusses in Anspruch nehmen.