Sed si praedia tua annis maior viginti quinque vendidisti et pro marito pecuniam solvisti, deficit auxilium senatus consulti.
von yannik.q am 13.07.2014
Da Sie jedoch über fünfundzwanzig Jahre alt waren, als Sie Ihr Grundstück verkauften und das Geld zur Begleichung der Schulden Ihres Mannes verwendeten, können Sie keinen Schutz aufgrund des Senatsbeschlusses geltend machen.
von jaydon.f am 23.01.2020
Wenn du jedoch älter als fünfundzwanzig Jahre bist und deine Ländereien verkauft und Geld für deinen Ehemann gezahlt hast, fehlt dir der Schutz des Senatsbeschlusses.