Macedoniani senatus consulti auctoritas petitionem eius pecuniae non impedit, quae filio familias studiorum vel legationis causa alibi degenti ad necessarios sumptus, quos patris pietas non recusaret, credita est.
von noel957 am 01.11.2021
Der Beschluss des Makedonischen Senats verhindert nicht die Rückforderung von Geld, das einem unterhaltsberechtigten Sohn, der auswärts zum Studium oder im diplomatischen Dienst lebt, geliehen wurde, wenn das Darlehen notwendige Ausgaben deckt, die ein fürsorglicher Vater gutheißen würde.
von marlene.968 am 25.03.2019
Die Autorität des Macedonianischen Senatsbeschlusses verhindert nicht die Rückforderung jenes Geldes, das einem filius familias, der andernorts zum Zweck des Studiums oder einer Gesandtschaft lebt, für notwendige Ausgaben geliehen wurde, die eine väterliche Fürsorge nicht ablehnen würde.