Si permittente patre filio familias pecuniam mutuam dedisti, senatus consulti potestas non intervenit, et ideo persecutio pignoris quod in bonis patris fuit non denegabitur, praesertim cum eidem filius heres extiterit, modo si nullus alius iure conventionis ratione temporis et ordinis potior apparuerit.
von marleene.q am 07.02.2018
Wenn mit Erlaubnis des Vaters einem Sohn unter väterlicher Gewalt Geld als Darlehen gegeben wurde, tritt die Macht des Senatsbeschlusses nicht ein, und daher wird die Verfolgung des Pfandes, welches sich im Vermögen des Vaters befand, nicht verweigert werden, insbesondere wenn derselbe Sohn Erbe geworden ist, vorausgesetzt, es ist keine andere Person kraft Vereinbarung aufgrund von Zeit und Rang als vorrangig erschienen.
von muhammed.851 am 26.06.2017
Wenn man einem Sohn unter väterlicher Gewalt mit Erlaubnis des Vaters ein Darlehen gegeben hat, findet der Senatsbeschluss keine Anwendung, und daher wird das Recht, die Sicherheit zu beanspruchen, die Teil des väterlichen Vermögens war, nicht verweigert werden, insbesondere wenn der Sohn selbst Erbe geworden ist, sofern nicht jemand anderes aufgrund der Vereinbarungszeitpunkte und -prioritäten einen besseren Anspruch geltend machen kann.