Si vero extiterit heres filius et ante pubertatem decesserit, ipsi filio fit heres substitutus.
von eliana8841 am 08.11.2023
Wenn jemand einen Sohn als Erben hat und der Sohn vor Erreichen der Geschlechtsreife stirbt, tritt ein Ersatzerbe an dessen Stelle.
von luzie958 am 31.10.2013
Wenn tatsächlich ein Erbe, der ein Sohn ist, vor der Pubertät verstirbt, wird dem selbigen Sohn der Ersatzerbe.