Si filius, cum in potestate patris esset, mutuam a te pecuniam accepit, cum se patrem familias diceret, eiusque adfirmationi credidisse te iusta ratione edocere potes, exceptio ei denegabitur.
von marina834 am 20.10.2020
Wenn ein Sohn, der sich unter der Gewalt seines Vaters befand, von Ihnen Geld geliehen hat, als er behauptete, ein Familienoberhaupt zu sein, und Sie mit berechtigtem Grund nachweisen können, dass Sie seiner Behauptung geglaubt haben, wird ihm die Einrede verweigert werden.
von finnya.m am 02.10.2014
Wenn ein Sohn Geld von Ihnen geliehen hat, während er noch unter der Autorität seines Vaters stand, und behauptete, finanziell unabhängig zu sein, und Sie können begründet nachweisen, dass Sie seinem Anspruch Glauben geschenkt haben, wird ihm eine solche rechtliche Einrede verwehrt.