Et ideo creditor pignora, quae huiusmodi causa interierunt, praestare non compellitur nec a petitione debiti submovetur nisi inter contrahentes placuerit, ut amissio pignorum liberet debitorem.
von felicitas.x am 17.11.2021
Und daher ist der Gläubiger nicht gezwungen, die Pfänder zu ersetzen, die durch eine Ursache dieser Art zugrunde gegangen sind, noch wird er von der Forderung der Schuld abgehalten, es sei denn, es wurde zwischen den Vertragsparteien vereinbart, dass der Verlust der Pfänder den Schuldner befreien soll.
von fabienne.l am 05.08.2021
Daher ist der Gläubiger nicht verpflichtet, Pfandobjekte zu ersetzen, die auf diese Weise zerstört wurden, und kann weiterhin die Schuld geltend machen, es sei denn, die Parteien hätten ausdrücklich vereinbart, dass der Verlust des Pfands den Schuldner von seiner Verpflichtung befreien würde.