In contractibus rei veritas potius quam scriptura prospici debet.
von bruno.918 am 08.08.2022
Bei Verträgen sollte man sich auf die tatsächlichen Geschehnisse konzentrieren, nicht auf den Wortlaut.
von noah908 am 08.07.2015
Bei Verträgen sollte der Wahrheitsgehalt der Sache mehr Beachtung finden als der Wortlaut.