Quod si praedictum iusiurandum subire minime maluerit, tunc quasi falsa chartula nullas habeat vires adversus eum, contra quem prolata est, sed sit penitus vacuata:
von livia.w am 30.11.2017
Sollte er jedoch vorgezogen haben, den vorerwähnten Eid keinesfalls zu leisten, dann soll dieser wie ein falsches Dokument keine Gültigkeit gegen denjenigen haben, gegen den er vorgebracht wurde, sondern vollständig ungültig sein:
von louisa.u am 10.11.2023
Wenn jemand jedoch den zuvor erwähnten Eid zu leisten verweigert, dann gilt das Dokument als falsch und hat keine Rechtskraft gegen die Person, gegen die es erstellt wurde, sondern ist vollständig ungültig: