In exercendis litibus eandem vim obtinent tam fides instrumentorum quam depositiones testium.
von max901 am 24.08.2022
Bei Rechtsstreitigkeiten erlangen sowohl die Zuverlässigkeit der Dokumente als auch die Zeugenaussagen die gleiche Beweiskraft.
von aileen.958 am 09.10.2023
In Rechtsverfahren haben schriftliche Dokumente und Zeugenaussagen gleiches Gewicht.