Scripturae diversae et fidem sibi invicem derogantes ab una eademque parte prolatae nihil firmitatis habere potuerunt.
von nika.u am 29.03.2024
Verschiedene Dokumente, die sich gegenseitig widersprechen und von derselben Partei vorgelegt werden, können keine Gültigkeit beanspruchen.
von friederike949 am 13.04.2018
Verschiedene Schriften, die einander die Glaubwürdigkeit absprechen und von ein und derselben Quelle hervorgebracht wurden, konnten keine Festigkeit erlangen.