Sicut iniquum est instrumentis vi ignis extinctis debitores quantitatum debitarum renuere solutionem, ita non statim casum conquerentibus facile credendum est.
von lya.d am 23.03.2016
Ebenso wenig, wie es gerecht ist, dass Schuldner die Zahlung geschuldeter Beträge verweigern, wenn Dokumente durch Feuergewalt venrichtet wurden, sollte man denjenigen, die über Missgeschick klagen, nicht sogleich Glauben schenken.
von malik938 am 21.07.2015
Es ist ungerecht, wenn Schuldner die Zahlung ihrer Schulden verweigern, nur weil Dokumente durch Feuer zerstört wurden. Dennoch sollte man nicht sofort jedem Glauben schenken, der eine solche Unglücksbehauptung aufstellt.