Illatae dispensatori pecuniae, si ob amissorum instrumentorum casum probatione defeceris, inspectio rationum fiscalium fidem demonstrabit.
von aleksander.t am 06.08.2017
Wenn Sie eine Zahlung an den Schatzmeister aufgrund verlorener Dokumente nicht nachweisen können, wird die Prüfung der Finanzunterlagen die Zahlung bestätigen.
von lionel.y am 28.11.2016
Bezüglich der an den Verwalter gezahlten Gelder gilt: Sollten Sie aufgrund des Verlusts von Dokumenten den Nachweis nicht erbringen können, wird die Prüfung der Finanzunterlagen die Wahrheit aufzeigen.