Iubemus omnes deinceps, qui scripturas suspectas comminiscuntur, cum quid in iudicio prompserint, nisi ipsi adstruxerint veritatem, ut nefariae scripturae reos et quasi falsarios esse detinendos.
von ilias.8856 am 06.03.2015
Wir befehlen hiermit allen, die von nun an verdächtige Schriftstücke anfertigen, dass sie, wenn sie etwas vor Gericht vorgelegt haben, sofern sie nicht selbst die Wahrheit bewiesen haben, als Angeklagte wegen verwerflicher Schrift und gleichsam als Fälscher festgehalten werden sollen.
von cataleya932 am 21.09.2018
Wir verordnen hiermit, dass jeder, der verdächtige Dokumente fälscht, als Krimineller wegen Urkundenfälschung verhaftet werden soll, wenn er solche Dokumente vor Gericht vorlegt, ohne deren Echtheit beweisen zu können.