Sin autem omnes ab hac luce subtracti sunt, tunc necessitatem ei imponi fide scripturae approbata, in qua depositiones eorum referuntur, eas quasi factas accipere.
von karolin.824 am 07.08.2016
Sollten jedoch alle Zeugen verstorben sein, muss er deren schriftliche Zeugenaussagen als wären sie persönlich abgegeben worden akzeptieren, vorausgesetzt, die Authentizität des Dokuments wurde überprüft.
von malina.942 am 14.10.2021
Wenn aber alle von diesem Licht entfernt worden sind, wird ihm kraft des bewährten Glaubens der Aufzeichnung, in der ihre Aussagen festgehalten sind, die Notwendigkeit auferlegt, diese als wären sie getätigt anzunehmen.