Sive itaque quasi ad sororem, quam ancillam te posse probare confidis, epistulam emisisti, sive familiae erciscundae quasi pro coherede petitus arbiter doceatur, fraternitatis quaestio per haec tolli non potuit.
von sophy.852 am 17.06.2024
Sei es, dass du gleichsam an eine Schwester, von der du vertraust, sie als Sklavin beweisen zu können, einen Brief gesandt hast, sei es, dass für die Teilung des Familienerbes gleichsam als Miterbe ein angeforderter Schlichter nachgewiesen wird, die Frage der Geschwisterlichkeit konnte durch diese Dinge nicht beseitigt werden.
von dennis.962 am 13.02.2023
Ob du einen Brief geschickt hast, in dem du sie wie eine Schwester behandelst (obwohl du glaubst, beweisen zu können, dass sie tatsächlich eine Sklavin ist), oder ob du gebeten wurdest, als Schiedsrichter bei der Aufteilung des Familienerbes zu fungieren, als wäre sie Miterbin - keine dieser Handlungen konnte die Frage klären, ob sie tatsächlich deine Schwester ist.