Nec enim possessori incumbit necessitas probandi eas ad se pertinere, cum te in probatione cessante dominium apud eum remaneat.
von maxim861 am 03.11.2013
Denn dem Besitzer obliegt nicht die Notwendigkeit zu beweisen, dass diese Dinge ihm gehören, da bei deinem Beweisausfall das Eigentum bei ihm verbleibt.
von conrat.p am 19.02.2024
Der Besitzer muss nicht den Nachweis erbringen, dass die Gegenstände ihm gehören, da bei Ausbleiben eines Gegenbeweises das Eigentumsrecht bei ihm verbleibt.