Ex persona collegae avi vestri conveniri non debetis, si eundem collegam tempore depositi officii solvendo fuisse ostenderitis.
von maksim.931 am 28.05.2024
Von der Person des Kollegen Ihres Großvaters sollten Sie nicht verklagt werden können, wenn Sie nachweisen können, dass derselbe Kollege zum Zeitpunkt der Amtsniederlegung zahlungsfähig war.
von arthur953 am 01.02.2015
Sie können nicht für die Handlungen des Kollegen Ihres Großvaters haftbar gemacht werden, wenn Sie nachweisen können, dass dieser Kollege zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Amt zahlungsfähig war.