Etenim cum tibi soceri successionem quaesitam patuerit, debiti petitionem per confusionem extingui non ambigitur.
von marko.o am 28.02.2015
Denn sobald dir die Nachfolge des Schwiegervaters eindeutig geworden ist, wird nicht bezweifelt, dass die Schuldforderung durch Konfusion erlischt.
von dennis874 am 24.10.2022
Wenn dir die Erbschaft des Schwiegervaters zweifellos zuteil geworden ist, besteht kein Zweifel, dass jede Forderung durch die Konfusion zwischen Gläubiger und Schuldner erlischt.