Ut debitum ante de hereditate tibi solvatur ac tunc, si ad te pertineret, quaeri iubeamus, praeposterea petitio est.
von lilja9823 am 19.07.2024
Ihre Anfrage ist verfrüht, da wir zunächst die Erbschaftsverbindlichkeiten begleichen müssen und erst danach feststellen werden, ob Ihnen ein Erbrecht zusteht.
von ronja.t am 19.04.2021
Dass die Schuld bezüglich des Erbes vor der Untersuchung an dich gezahlt werde und dann, falls es dich betreffen sollte, wir eine Untersuchung anordnen würden, ist eine verfrühte Bitte.