Secundum quod heredes conductoris, etsi non intervenerint instrumenta, non uxorem convenire debes.
von linn832 am 14.08.2019
Sie sollten rechtliche Schritte gegen die Erben des Mieters einleiten, nicht gegen seine Ehefrau, auch wenn keine Dokumente vorliegen.
von nisa834 am 09.11.2017
Demnach musst du die Erben des Vertragsnehmers verklagen, auch wenn keine Dokumente vorliegen, jedoch nicht die Ehefrau.