Si divisa conductio fuit et in singulis pro partibus facta, alieno nomine conveniri vos non oportet.
von mari.n am 17.03.2021
Wenn der Mietvertrag in einzelne Teile aufgeteilt und gestaltet wurde, sollten Sie nicht im Namen eines anderen verklagt werden.
von mayla.b am 22.10.2020
Wenn der Mietvertrag aufgeteilt und für einzelne Teile separat abgeschlossen wurde, können Sie nicht im Namen einer anderen Person verklagt werden.