Unde si citra mandatum tuum aliquid erga rem tuam filius tuus gessit nec ratum habuisti, nihil tibi oberit.
von Nala am 11.05.2024
Wenn Ihr Sohn ohne Ihre Erlaubnis etwas bezüglich Ihres Eigentums unternommen hat und Sie es nicht genehmigt haben, haften Sie nicht dafür.
von mohammed.965 am 02.02.2018
Daher wird, wenn Ihr Sohn ohne Ihre Ermächtigung etwas bezüglich Ihres Eigentums getan hat und Sie es nicht genehmigt haben, Ihnen nichts schaden.