Dum tamen de ingenuitate, super qua poterant et ante cognoscere, et de libertinitate praesides ipsi diiudicent.
von florentine8924 am 10.09.2022
Jedoch sollen die Gouverneure selbst über den Status von Freien und Freigelassenen entscheiden, Angelegenheiten, die sie bereits zuvor untersuchen konnten.
von tristan.q am 06.05.2014
Jedoch sollen die Gouverneure selbst über den Freigeborenen-Status, über den sie auch schon zuvor untersuchen konnten, und über den Freigelassenen-Status Urteil sprechen.