Nostris autem amplissimis iudicibus licentia sit et maiores poenas et corporales maculas exsecutoribus imponere, si male fuerint circa lites versati, ut sciant non esse causas a se deludendas nec lucri gratia aliquod eis vitium imponendum.
von annalena.8963 am 24.05.2016
Unseren höchst ehrenwerten Richtern sei die Befugnis erteilt, sowohl höhere Strafen als auch körperliche Makel auf Vollstrecker zu verhängen, wenn diese Rechtssachen schlecht geführt haben, damit sie wissen, dass Rechtsfälle nicht von ihnen verspottet noch um des Gewinns willen irgendein Vergehen ihnen auferlegt werden darf.
von daria827 am 21.04.2020
Unseren höchstrangigen Richtern soll die Befugnis erteilt werden, sowohl schwere Strafen als auch körperliche Disziplinarmaßnahmen gegen Gerichtsbeamte zu verhängen, wenn diese Rechtsfälle unsachgemäß behandelt haben, damit sie verstehen, dass sie Gerichtsverfahren nicht lächerlich machen oder absichtlich Fehler konstruieren dürfen, um persönliche Vorteile zu erlangen.