Procuratori nostro non vice praesidis agenti dandi iudices inter privatas personas non competere facultatem manifestum est:
von thore93 am 09.10.2019
Es ist offensichtlich, dass unserem Prokurator, der nicht stellvertretend für den Präses handelt, die Befugnis, Richter zwischen Privatpersonen zu ernennen, nicht zusteht.
von felicitas86 am 01.07.2018
Es ist offensichtlich, dass unser Prokurator, wenn er nicht als Statthalter tätig ist, nicht die Befugnis hat, Richter in Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen zu ernennen.