Suchen
Obnoxios criminum digno supplicio subiectos sepulturae tradi non vetamus.
‹ Vorherige Textstelle oder Nächste Textstelle ›
von mark96 am 13.08.2015Diejenigen, die des Verbrechens schuldig sind und einem angemessenen Strafmaß unterzogen wurden, zu bestatten zu übergeben, verbieten wir nicht.
Wortschatz · Textstellen · Datenschutz · Impressum