Verum agrum purum monumento cohaerentem profani iuris esse ideoque efficaciter venumdari non est opinionis incertae.
von karolin904 am 14.12.2022
Es ist allgemein anerkannt, dass unbebautes Land, das an ein Grabmal angrenzt, dem weltlichen Recht unterliegt und daher rechtsgültig verkauft werden kann.
von malina.j am 14.02.2023
Das reine Grundstück, das an ein Denkmal grenzt und nach profanem Recht als verkäuflich gilt, unterliegt keiner zweifelhaften Rechtsmeinung.