Nam etsi delatio hoc nomine praeteritis constitutionibus amota est, invidiam tamen et conscientiam circa omissum supremum huiusmodi officium et contemptum iudicium defuncti evitare non possunt.
von maxim.k am 19.09.2022
Obwohl das Gesetz keine förmlichen Anschuldigungen in solchen Fällen mehr zulässt, können Menschen dennoch nicht der Schuldgefühle und der Geringschätzung entgehen, die entstehen, wenn sie diese letzten Pflichten vernachlässigen und die Wünsche der Verstorbenen missachten.
von merle.9942 am 02.12.2018
Denn obwohl die Anzeige unter dieser Bezeichnung durch frühere Verfassungen beseitigt wurde, können sie dennoch nicht die Missgunst und das schlechte Gewissen hinsichtlich der Unterlassung einer solchen letzten Pflicht und der Missachtung des Urteils des Verstorbenen vermeiden.