Sancimus itaque nemini licere sic aedificare vel alio modo versari, ut idoneum ventum et sufficientem ad praefatum opus infringat et inutilem domino aream et fructuum inutilitatem faciat.
von tyler845 am 13.04.2021
Wir verordnen hiermit, dass niemand berechtigt sein soll zu bauen oder in anderer Weise zu handeln, derart, dass er den geeigneten und ausreichenden Wind für das vorgenannte Werk beeinträchtigt und das Grundstück für seinen Eigentümer unbrauchbar macht und die Nutzung der Früchte verhindert.
von miran.s am 22.09.2024
Wir verordnen hiermit, dass niemand bauen oder andere Aktivitäten durchführen darf, die die für diesen Vorgang erforderliche Windströmung derart behindern, dass das Grundstück für seinen Eigentümer nutzlos wird und die Verarbeitung der Ernte verhindert wird.