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Uti autem via publica nemo recte prohibetur.
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von fynia.9951 am 13.07.2021Darüber hinaus kann niemand zu Recht von der Nutzung einer öffentlichen Straße ausgeschlossen werden.
von leonhard952 am 24.07.2013Es sollte niemandem verwehrt werden, eine öffentliche Straße zu nutzen.
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