Et tunc enim usus fructus omnimodo ereptus ad suam revertatur proprietatem.
von joy.i am 18.02.2022
Und dann fürwahr soll der Nutzungsfruchtsgenuss, auf jede Weise entrissen, zu seiner Eigentumsbestimmung zurückkehren.
von victoria.b am 08.03.2015
Und dann wird das Nutzungsrecht, sobald es vollständig entzogen wurde, an seinen ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben.