Antiquitas dubitabat, si quis fundum vel aliam rem cuidam testamento reliquerit, quatenus usus fructus apud heredem maneat, si huiusmodi constat legatum.
von sara875 am 07.05.2014
In der Antike herrschte Unklarheit darüber, inwieweit das Recht zur Nutzung und zum Genuss einer Immobilie beim Erben verblieb, wenn jemand in seinem Testament Land oder andere Vermögenswerte an eine andere Person vermachte, vorausgesetzt, das Vermächtnis sei rechtsgültig.
von vivian.954 am 22.08.2018
Die Antike zweifelte, wenn jemand einen Grundbesitz oder eine andere Sache jemandem per Testament vermacht hatte, in welchem Umfang der Nießbrauch beim Erben verbleiben würde, falls ein solches Vermächtnis vorliegt.