Et multo magis, si habitationis usum fructum reliquerit, cum et nimiae subtilitati satisfactum videatur etiam nomine usus fructus addito.
von yuna.l am 21.01.2022
Und vielmehr noch, wenn er das Nutzungsrecht der Wohnung hinterlassen wird, da es auch einer übermäßigen Subtilität zufriedenstellend erscheint, selbst wenn der Name des Nutzungsfruchts hinzugefügt wurde.
von florentine.z am 18.03.2020
Und dies gilt umso mehr, wenn jemand das Recht zur Nutzung und zum Wohnen in einer Unterkunft überlässt, da dies sogar den technischsten Anforderungen zu genügen scheint, insbesondere wenn der Begriff des Nutzungsrechts hinzugefügt wird.