Et multo magis, si habitationis usum fructum reliquerit, cum et nimiae subtilitati satisfactum videatur etiam nomine usus fructus addito.
von florentine.z am 18.03.2020
Und dies gilt umso mehr, wenn jemand das Recht zur Nutzung und zum Wohnen in einer Unterkunft überlässt, da dies sogar den technischsten Anforderungen zu genügen scheint, insbesondere wenn der Begriff des Nutzungsrechts hinzugefügt wird.