Nam si acceptura certum quid annuum filiae suae usum fructum locavit, mortua conductrice usus fructus extingui minime potuit.
von yusef.b am 12.03.2022
Wenn sie ihrer Tochter das Nutzungsrecht an der Immobilie gegen eine feste jährliche Zahlung überlassen hat, konnte der Tod der Mieterin dieses Recht nicht aufheben.
von eveline.l am 31.08.2017
Denn wenn sie den Nießbrauch ihrer Tochter, die einen bestimmten jährlichen Betrag erhalten sollte, verpachtet hat, konnte der Nießbrauch keinesfalls erlöschen, nachdem die Pächterin verstorben war.