Et si quidem habitationem reliquerit, ad humaniorem declinare sententiam nobis visum est et dare legatario etiam locationis licentiam.
von timm9975 am 28.04.2015
Und wenn jemand sein Wohnrecht aufgibt, haben wir uns entschieden, eine mildere Handhabung zu wählen und dem Erben auch das Recht zur Vermietung der Immobilie zu gewähren.
von conrad.8878 am 17.10.2019
Und wenn er tatsächlich das Wohnrecht aufgegeben hat, ist es uns angemessen erschienen, zu einer menschlicheren Entscheidung zu neigen und dem Vermächtnisnehmer auch die Erlaubnis zur Vermietung zu geben.