Usu fructu matri tuae praediorum et mancipiorum relicto tam alienatio quam manumissio interdicta est.
von robin.z am 01.01.2018
Mit dem Nießbrauch der Ländereien und Sklaven, der Ihrer Mutter hinterlassen wurde, sind sowohl Veräußerung als auch Freilassung untersagt.
von yanick939 am 14.12.2020
Da Ihrer Mutter das Nutzungsrecht an Grundbesitz und Sklaven gewährt wurde, ist es ihr nicht gestattet, das Eigentum zu verkaufen oder die Sklaven freizulassen.