Proinde si quid ultra quam impendi debeat erogatum potes docere, sollemniter reposces.
von lilja.b am 17.05.2016
Wenn Sie nachweisen können, dass mehr Geld ausgegeben wurde als erforderlich, sollten Sie förmlich eine Rückerstattung beantragen.
von luan8957 am 24.03.2017
Sollten Sie nachweisen können, dass mehr ausgegeben wurde, als hätte ausgegeben werden sollen, werden Sie feierlich dessen Rückerstattung fordern.