Sane de pretio, si non te hoc probatum fuerit recepisse, conveni adversarium tuum.
von lillie.i am 29.06.2013
Und zwar bezüglich des Preises, wenn nicht bewiesen wird, dass Sie dies erhalten haben, konfrontieren Sie Ihren Gegner.
von tessa.912 am 14.08.2013
Wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie die Zahlung erhalten haben, sollten Sie sich mit der Gegenpartei treffen, um die Angelegenheit zu besprechen.