Quo patefacto indubium erit vindicari ab uxore tua nequivisse.
von anna.k am 03.08.2024
Sobald dies offengelegt worden ist, wird unzwiefelhaft sein, dass es nicht von deiner Frau beansprucht werden konnte.
von constantin927 am 04.04.2016
Sobald dies aufgedeckt wird, wird klar sein, dass Ihre Frau den Anspruch nicht hätte erheben können.